Schulbetrieb
Absenzen, Dispensationen und Ferien
Wie melde ich mein Kind krank? Sind Arzttermine während der Unterrichtszeit erlaubt? Darf ich mein Kind während der Schulzeit aus der Schule nehmen? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Ist Ihr Kind krank, so melden Sie es täglich vor der ersten Lektion ab – per KLAPP-Nachricht an die Klassenlehrperson und die Lehrpersonen, die Ihr Kind an diesem Tag unterrichten.
Bitte legen Sie Zahnarzt- und Arzttermine nach Möglichkeit in die Freizeit. Falls Ihr Kind doch einmal fehlen sollte, melden Sie dies frühzeitig per KLAPP-Nachricht der Klassenlehrperson und den Lehrpersonen, die Ihr Kind an diesem Tag unterrichten.
Die Schule gewährt grundsätzlich keine Ferienverlängerungen. Möchten Sie Ihre Ferien verlängern, so müssen Sie Jokertage einsetzen oder bei der Schulleitung ein Dispensationsgesuch eingereicht werden.
Schulleben
Schule findet nicht nur im Klassenzimmer statt: Die Primarschule Bubikon bietet verschiedene Gelegenheiten, um Neues zu entdecken und die Gemeinschaft zu pflegen. Hier finden Sie Informationen rund um das Schulleben.
Exkursionen sind ein Teil des Unterrichts. Sie dienen der Vertiefung und Erweiterung des Stoffes, den die Kinder in der Schule erarbeitet haben. Eine Klassenlehrperson begleitet die Exkursionen. Diese sind gratis.
An der Primarschule Bubikon geben wir regelmässig Hausaufgaben. Damit Lehrpersonen diese koordiniert und strukturiert einsetzen, halten wir uns an unsere Teamvereinbarungen.
Klassenlager und Minilager haben schulische Inhalte. In der Lagergemeinschaft thematisieren die Lehrpersonen aber auch soziale Themen wie Erziehung zur Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein.
Klassen- und Minilager sind grundsätzlich für alle Kinder obligatorisch.
Die Eltern bezahlen für die Verpflegung im Klassenlager eine vom Kanton festgelegte Tagespauschale (aktuell 22 Franken pro Übernachtung).
Kein Kind soll aus finanziellen Gründen einem Lager fernbleiben müssen. In solchen Fällen wenden sich die Eltern an die Klassenlehrperson.
Die Schulleitung teilt Ihr Kind einer Klasse zu. Wir achten auf eine gute Durchmischung. Begründete Gesuche für Klassenzuteilung prüfen wir wohlwollend.
Die Kinder der 1. und 2. Klasse kommen alle zwei Wochen in den Genuss einer Doppellektion MGA. Diese ist fixer Bestandteil des Stundenplans und für alle Kinder obligatorisch.
Während den Projektwochen bearbeiten mehrere Klassen oder die ganze Schule ein Thema. Der reguläre Stundenplan gilt während dieser Zeit nicht. Es können auch Abend- oder Nachtstunden tangiert sein. Über Projektwochen informieren wir Sie frühzeitig. An der Primarschule findet alle drei Jahre eine Projektwoche statt.
Im Jahreslauf führen wir folgende Rituale durch:
erster Schultag: Begrüssung der Schülerinnen und Schüler, Schuljahresstart
September: Sporttag «Plausch-Olympiade» (ohne Kindergarten)
Mai: Frühlingsritual
letzter Schultag: wir verabschieden die Sechstklässlerinnen und Sechstklässler.
Schulreisen sind Ausflüge einer Klasse unter der Leitung der Klassenlehrperson. Sie stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Unterricht und sind unentgeltlich.
Elterninformationen
Mit dem Eintritt in die Primarschule tauchen erfahrungsgemäss viele Fragen auf. Damit Sie Ihr Kind optimal begleiten können, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Noch mehr nützliche Informationen finden Sie in unseren ABC-Ratgebern.
Bei Problemen und Fragen aller Art ist die erste Ansprechperson immer die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
An unseren Besuchsmorgen bekommen Sie Einblick in den Schulalltag. Die Besuchsmorgen finden zweimal jährlich an je zwei Tagen statt. Die Daten veröffentlichen wir zusammen mit den Feriendaten. Auch ausserhalb dieser Daten ist ein Besuch im Unterricht möglich, jedoch nicht in allen Lektionen erwünscht. Bitte sprechen Sie sich deshalb mit der entsprechenden Lehrperson ab. Bitte nehmen Sie vorschulpflichtige Kinder nicht an Besuchsmorgen mit.
Eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern setzt ein Vertrauensverhältnis voraus. Elternabende und Einzelgespräche helfen mit, dieses Vertrauensverhältnis aufzubauen. Die Lehrpersonen wählen die Form der Zusammenarbeit mit den Eltern, die ihnen geeignet erscheint. Sie berücksichtigen nach Möglichkeit deren Bedürfnisse.
Im Kindergarten, in der 1. und der 6. Klasse sind Elterngespräche Pflicht
als Zeugnisgespräche respektive Übertrittsgespräche.
Selbstverständlich haben Sie auch unter dem Jahr das Recht, ein Elterngespräch mit der Lehrperson zu wünschen.
Braucht ein Kind besondere Fördermassnahmen, findet ein «Schulisches Standortgespräch» statt.
Die Schule bewahrt Fundgegenstände jeweils bis zu den Besuchsmorgen auf und stellt sie dann aus. Nicht abgeholte Kleider und Gegenstände gibt sie an Kleidersammlungen und Institutionen weiter. Wertgegenstände, Schlüssel usw. bleiben im Teamzimmer. Ihr Kind wendet sich bei einem Verlust an die Klassenlehrperson.
Tipp: Wenn Sie die Kleider Ihrer Kinder markieren, können wir die Besitzerinnen und Besitzer der gefundenen Kleidungsstücke ausfindig machen.